Rechtliche Hinweise
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse A
Krafträder mit mehr als 50ccm oder bbH über 45 km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW, Hubraum über 50 ccm
Einschluss der Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: bei Aufstieg von A2 auf A 20 Jahre,
24 J. bei Direkteinstieg
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt theoretische Prüfung
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse A1
Krafträder bis 125 ccm und bis 11 kW Nennleistung (Leichtkrafträder),
Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg,
Eingeschlossene Klassen: AM,
Mindestalter: 16 Jahre,
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse AM
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm (oder Elektromotor) und bis 45 km/h
(Mokick, Moped/Roller).
Mindestalter: 15 Jahre.
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse B
Kraftwagen bis max. 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3,5 t beträgt. Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt.
Eingeschlossene Klassen: L und AM,
Mindestalter: 17 / 18 Jahre
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse BE
Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraus-setzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B) Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern
mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 750 kg (ausgenommen die
in Klasse B fallenden Fahrzeugkom-
binationen).
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse C1
- Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - mit mehr als
  3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zG und nicht
  mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz

- Anhänger bis zu 750 kg zG

- Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, ärztl. Bescheinigung

- Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50.
  Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztl.
  Untersuchung

- Einschluss: keine
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse CE
- Lastzüge und Sattelfahrzeuge

- Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur
   bis 7500 kg zG einschließlich Anhänger

- Voraussetzung: Vorbesitz Kl. C, ärztl. Bescheinigung
  Befristung auf 5 Jahre, dansch alle 5 Jahre erneute
  ärztl. Untersuchung

- Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz
  von D1) und DE (bei Vorbesitz vin D)

- Mindestalter 21 Jahre
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse C
Mindestalter: 21 Jahre,
Voraussetzungen: Klasse B
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitz-plätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung: für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse C1E
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse C1, B
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhäng-ern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Ge-samtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Befristung: Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, danach alle 5 Jahre erneute ärztl.
Untersuchung
Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse L
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h (im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h., Mindestalter: 16 Jahre.
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse A2
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von max. 0,2 kW/ kg,
Einschluss der Klassen: AM, A1,
Mindestalter: 18 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 entfällt theoretische Prüfung
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse B96
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg in Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg.
Vorbesitz der Klasse B erforderlich
Mindestalter 17 / 18 Jahre
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht
Klasse T
Zugmaschinen auch über 32 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h, bis 16 Jahre sowie ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg auf land- oder forstwirtschaft-liche (lof) Zugmaschinen bis max. 60 km/h ab 18 Jahren; selbstfahrende Arbeitsmaschinen für lof-Zwecke bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern. Eingeschlossene Klassen: S, L und M,
Mindestalter:16 Jahre bis 40 km/h,
18 Jahre bis 60 km/h
Bitte wählen...