Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Krafträder mit mehr als 50ccm oder bbH über 45 km/h, Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW, Hubraum über 50 ccm
Einschluss der Klassen: AM, A1, A2
Mindestalter: bei Aufstieg von A2 auf A 20 Jahre, 24 J. bei Direkteinstieg Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 entfällt theoretische Prüfung |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Krafträder bis 125 ccm und bis 11 kW Nennleistung (Leichtkrafträder), Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg, Eingeschlossene Klassen: AM, Mindestalter: 16 Jahre, |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 50 ccm (oder Elektromotor) und bis 45 km/h
(Mokick, Moped/Roller). Mindestalter: 15 Jahre. |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Kraftwagen bis max. 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen (außer Fahrersitz), auch mit Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3,5 t beträgt. Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt. Eingeschlossene Klassen: L und AM, Mindestalter: 17 / 18 Jahre |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Mindestalter: 18 Jahre Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraus-setzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B) Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern
mit einer zulässigen Gesamtmasse von
mehr als 750 kg (ausgenommen die
in Klasse B fallenden Fahrzeugkom-
binationen). |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
- Kraftfahrzeuge - außer Krafträder - mit mehr als
3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg zG und nicht
mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
-
Anhänger bis zu 750 kg zG
- Voraussetzung: Vorbesitz Kl. B, ärztl. Bescheinigung
- Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50.
Lebensjahres, danach alle 5 Jahre
erneute ärztl.
Untersuchung
- Einschluss: keine |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
- Lastzüge und Sattelfahrzeuge
- Gewerbliche Güterbeförderung unter 21 Jahren nur
bis 7500 kg zG einschließlich Anhänger
- Voraussetzung: Vorbesitz Kl. C, ärztl. Bescheinigung
Befristung auf 5 Jahre, dansch alle 5 Jahre erneute
ärztl. Untersuchung
- Einschluss: BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz
von D1) und DE (bei Vorbesitz vin D)
- Mindestalter 21 Jahre |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Mindestalter: 21 Jahre,
Voraussetzungen: Klasse B
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitz-plätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung: für fünf Jahre erteilt Verlängerung um weitere 5 Jahre
Einschluss: Klasse C schließt die Klasse C1 ein.
Sonstiges: Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Klasse C1, B
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhäng-ern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg ; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen; die zulässige Ge-samtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.
Befristung: Befristung zunächst bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, danach alle 5 Jahre
erneute ärztl.
Untersuchung
Sonstiges: Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist. |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 32 km/h (im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge bis 25 km/h., Mindestalter: 16 Jahre. |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Krafträder mit einer Leistung von max. 35 kW und einem Verhältnis von Leistung / Leergewicht von max. 0,2 kW/ kg, Einschluss der Klassen: AM, A1,
Mindestalter: 18 Jahre
Bei zweijährigem Vorbesitz von A1 entfällt theoretische Prüfung |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger über 750 kg in Fahrzeugkombination über 3500 kg, aber max. 4250 kg. Vorbesitz der Klasse B erforderlich Mindestalter 17 / 18 Jahre |
Fahrerlaubnisklassen nach EU-Recht |
Zugmaschinen auch über 32 km/h, aber nicht mehr als 40 km/h, bis 16 Jahre sowie ausbildungs- und prüfungsfreier Aufstieg auf land- oder forstwirtschaft-liche (lof) Zugmaschinen bis max. 60 km/h ab 18 Jahren; selbstfahrende Arbeitsmaschinen für lof-Zwecke bis 40 km/h, jeweils auch mit Anhängern. Eingeschlossene Klassen: S, L und M,
Mindestalter:16 Jahre bis 40 km/h,
18 Jahre bis 60 km/h |
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